Neuigkeiten aus dem Führerscheinrecht

Aktuelles

Fahrschule Konrad Schmid Dipl.-Ing.(FH)
Seit 01.05.2014 gilt für die Motorradausbildung und Prüfung: „Bei Prüfungen der Klasse A, A1, A2 und AM muss der Bewerber geeignete Motorradschutzkleidung, einen passenden Motorradhelm, Motorradhandschuhe, eine eng anliegende Motorradjacke, einen Rückenprotektor (falls nicht in der Motorradjacke integriert), eine Motorradhose und Motorradstiefel mit ausreichendem Knöchelschutz tragen. Es dürfen nur Fahrzeuge verwendet werden, für die eine Helmtragepflicht besteht.“ Die aktuellen Führerscheinklassen können Sie unter der Rubrik “Klassen” nachlesen. Auch das geänderte Mindestalter in einigen Führerscheinklassen ist unter der Rubrik “Klassen” nachzulesen. Beim Aufstieg von der Klasse A1 nach A2 oder von A2 nach A ist nur noch eine praktische Prüfung notwendig, wenn die Vorklasse mindestens zwei Jahre besessen wurde. Theorieprüfung und Sonderfahrten entfallen also. Ist man aber noch keine zwei Jahre im Besitz der kleineren Motorradklasse, ist eine komplette Ausbildung und Prüfung notwendig. In den Klassen C1, C, D1 und D ist die Fahrerlaubnis bereits heute zeitlich begrenzt und muss somit immer wieder verlängert werden (ansonsten verfällt die Fahrerlaubnis). Ab 19.01.2013 wurden auch in den übrigen Führerscheinklassen die Führerscheine begrenzt. Das heißt die Fahrerlaubnis bleibt in diesen Klassen erhalten, es muss aber das Dokument (Kärtchen) alle 15 Jahre erneuert werden. Für alle vor dem 19.01.2013 ausgestellten Führerscheine gibt es eine generelle Umtauschpflicht bis spätestens 19.01.2033 B196 und B197 bitte unter separater Rubrik nachlesen.
Mitglied im Fahrlehrerband Baden-Württemberg e.V.