Neuigkeiten aus dem Führerscheinrecht
Aktuelles
Fahrschule Konrad Schmid
Dipl.-Ing.(FH)
Seit 01.05.2014 gilt für die Motorradausbildung und Prüfung:
„Bei Prüfungen der Klasse A, A1, A2 und AM muss der Bewerber geeignete
Motorradschutzkleidung, einen passenden Motorradhelm, Motorradhandschuhe,
eine eng anliegende Motorradjacke, einen Rückenprotektor (falls nicht in der
Motorradjacke integriert), eine Motorradhose und Motorradstiefel mit ausreichendem
Knöchelschutz tragen. Es dürfen nur Fahrzeuge verwendet werden, für die eine
Helmtragepflicht besteht.“
Die aktuellen Führerscheinklassen können Sie unter der Rubrik “Klassen”
nachlesen.
Auch das geänderte Mindestalter in einigen Führerscheinklassen ist unter der
Rubrik “Klassen” nachzulesen.
Beim Aufstieg von der Klasse A1 nach A2 oder von A2 nach A ist nur noch
eine praktische Prüfung notwendig, wenn die Vorklasse mindestens zwei Jahre
besessen wurde. Theorieprüfung und Sonderfahrten entfallen also.
Ist man aber noch keine zwei Jahre im Besitz der kleineren Motorradklasse, ist eine
komplette Ausbildung und Prüfung notwendig.
In den Klassen C1, C, D1 und D ist die Fahrerlaubnis bereits heute zeitlich begrenzt
und muss somit immer wieder verlängert werden (ansonsten verfällt die Fahrerlaubnis).
Ab 19.01.2013 wurden auch in den übrigen Führerscheinklassen die Führerscheine
begrenzt. Das heißt die Fahrerlaubnis bleibt in diesen Klassen erhalten, es muss aber
das Dokument (Kärtchen) alle 15 Jahre erneuert werden.
Für alle vor dem 19.01.2013 ausgestellten Führerscheine gibt es eine generelle
Umtauschpflicht bis spätestens 19.01.2033
B196 und B197 bitte unter separater Rubrik nachlesen.