Fahrschule Konrad Schmid Dipl.-Ing.(FH)
B196
B196 Motorradfahren mit Klasse B Führerschein Dies ist keine neue Führerscheinklasse, sondern eine Ausweitung der bekannten Klasse B. Es soll Inhabern der Klasse B ermöglicht werden prüfungsfrei Leichtkrafträder zu fahren. Man bekommt also nicht die Führerscheinklasse A1 erteilt, sondern nur die Berechtigung Motorräder der Klasse A1 in Deutschland zu fahren. Diese Regelung gilt nicht im Ausland. Auch ein Aufstieg im Rahmen des Stufenführerscheins auf Klasse A2 oder A ist nicht möglich. Das Mindestalter beträgt 25 Jahre und ein Vorbesitz der Klasse B von mindestens 5 Jahren ist notwendig. Die Ausbildung umfasst theoretischen Unterricht und 10 Fahrstunden. Es sind aber keine Prüfungen zu absolvieren. Nach Abschluss bekommt man eine Bescheinigung der Fahrschule, dass die Ausbildung ordnungsgemäß durchlaufen wurde. Mit dieser Bescheinigung kann man auf der Führerscheinstelle des Landratsamtes hinter der Klasse B die Schlüsselnummer 196 eintragen lassen. B196 gilt für folgende Krafträder Leichtkrafträder bis max. 125 ccm und einer max. Leistung von nicht mehr als 11kW. Das Leistungsgewicht beträgt max. 0,1kW/kg Leermasse. Dies bedeutet bei einem Leichtkraftrad mit 11kW (15PS), dass die Leermasse mindestens 110 kg betragen muss.
Mitglied im Fahrlehrerband Baden-Württemberg e.V.