B196 Motorradfahren mit Klasse B FührerscheinDies ist keine neue Führerscheinklasse, sondern eine Ausweitung der bekannten Klasse B. Es soll Inhabern der Klasse B ermöglicht werden prüfungsfrei Leichtkrafträder zu fahren.Man bekommt also nicht die Führerscheinklasse A1 erteilt, sondern nur die Berechtigung Motorräder der Klasse A1 in Deutschland zu fahren. Diese Regelung gilt nicht im Ausland.Auch ein Aufstieg im Rahmen des Stufenführerscheins auf Klasse A2 oder A ist nichtmöglich.Das Mindestalter beträgt 25 Jahre und ein Vorbesitz der Klasse B von mindestens 5 Jahrenist notwendig.Die Ausbildung umfasst theoretischen Unterricht und 10 Fahrstunden. Es sind aber keinePrüfungen zu absolvieren.Nach Abschluss bekommt man eine Bescheinigung der Fahrschule, dass die Ausbildung ordnungsgemäß durchlaufen wurde. Mit dieser Bescheinigung kann man auf der Führerscheinstelle des Landratsamtes hinter der Klasse B die Schlüsselnummer 196 eintragen lassen.B196 gilt für folgende KrafträderLeichtkrafträder bis max. 125 ccm und einer max. Leistung von nicht mehr als 11kW.Das Leistungsgewicht beträgt max. 0,1kW/kg Leermasse. Dies bedeutet bei einemLeichtkraftrad mit 11kW (15PS), dass die Leermasse mindestens 110 kg betragen muss.